Die theoretische Fahraubildung enthält mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff, (bei Erweiterung nur 6 Grundunterrichte). Zusätzlich 2 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff bei Klasse B, beziehungsweise 4 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff bei Klasse A. Der Theorieunterricht findet immer im Block statt, die aktuellen Termine findet ihr auf unserer Startseite.
Nach bestandener Theorieprüfung beginnt die praktische Ausbildung. Diese beinhaltet:
Wir bilden die Klassen B, BF17, B197, B78, BE, B96, A, A2, A1, B196 aus.
Wenn du bei uns den PKW-Führerschein machst sind die ersten drei Stunden auf unserem Verkehrsübungsplatz inklusive. Dadurch sammelst du weitere Erfahrungen und der Führerschein wird günstiger, weil du weniger Fahrstunden benötigst.
Die Ausbildung für die Klasse B findet bei uns auf dem VW T-Roc als Automatik oder Schaltwagen statt.
Der Kompakt-SUV bietet dir sportliches Design, moderne Technik, Sicherheit und Fahrkomfort. Die erhöhte Sitzposition und modernen Fahrerassistenzsysteme, wie der adaptive Tempomat, der Spurhalteassistent und der Notbremsassistent, helfen dir Unfälle zu vermeiden.
Mit Parkassistent und Einparkhilfen kommst du auch im Prüfungsstress bequem in enge Lücken.
Die Ausbildung für die Klassen A und A2 finden auf der Kawasaki Z650 (mit 48 bzw. 68 PS) statt, die durch ihr geringes Gewicht von 187 kg, ihr fahrfreundliches Handling und ihr hohe Wendigkeit überzeugt. Die Sitzhöhe bertägt 790 mm und kann auf 770 mm reduziert werden.
In der Klasse A1 profitiert ihr ebenfalls von dem -easy ride- Handling der Kawasaki Z125. Mit 125 ccm, 11 kW/15 PS, 147 kg leichten Gewicht und ABS Bremsanlage überzeugt sie mit voller Performance.
Bei der Ausbildung werdet ihr "Bike to Bike" begleitet.
Die Klasse B umfasst das Führen von Kraftfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen und bis zu 8 Sitzplätzen (ohne Fahrersitz). Dazu gehören auch Fahrzeuge mit Anhängern bis 750 kg. Anhänger über 750 kg sind erlaubt, wenn die Gesamtmasse des Gespanns 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Die Mindestvoraussetzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren.
BF17 ist eine Sonderregelung der Klasse B, die es erlaubt, bereits mit 17 Jahren ein Auto zu fahren, jedoch nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sein und darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Für die Begleitperson gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel.
Ab dem 18. Geburtstag darf der Fahrer dann ohne Begleitung fahren.
B197 ist eine Schlüsselzahl, die auf die Klasse B beschränkt ist und den Fahrern das Fahren von Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetrieben erlaubt. Die Ausbildung kann auf einem Automatikfahrzeug erfolgen, es muss jedoch eine zusätzliche Schulung auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden (mindestens 10 Fahrstunden sowie eine 15-minütige Testfahrt). Nach erfolgreichem Abschluss wird der Führerschein ohne Einschränkungen für beide Getriebearten ausgestellt.
Klasse B78 ist eine Schlüsselerweiterung der Klasse B und steht für das Fahren eines Fahrzeugs mit Automatikgetriebe. Wenn die Fahrprüfung ausschließlich auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde, erhält man den Führerschein mit dieser Einschränkung. Zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe wäre dann eine erneute Fahrprüfung notwendig.
Die Klasse BE erlaubt das Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit einem Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg und bis zu 3,5 Tonnen hat. Voraussetzung ist der Besitz der Führerscheinklasse B und eine zusätzliche praktische Ausbildung sowie Prüfung für den Anhängerbetrieb.
B96 ist eine Erweiterung der Klasse B und ermöglicht das Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse die 750 kg übersteigt, wobei das gesamte Gespann eine zulässige Gesamtmasse von 4,25 Tonnen nicht überschreiten darf. Hierfür ist keine Prüfung notwendig, sondern lediglich eine Fahrerschulung.
Die Klasse A berechtigt zum Führen von Krafträdern (Motorrädern) ohne Leistungsbeschränkung sowie von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung über 15 kW. Das Mindestalter beträgt 24 Jahre, es sei denn, man hat zuvor die Klasse A2 besessen, dann reicht ein Mindestalter von 20 Jahren aus.
Bei uns kannst du die Klasse A auch schon ab 21 Jahren machen, wie das geht verraten wir dir gerne.
Die Klasse A2 erlaubt das Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von maximal 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von maximal 0,2 kW/kg. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Die Klasse A1 umfasst das Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW (15 PS). Das Verhältnis von Leistung zu Leergewicht darf nicht über 0,1 kW/kg liegen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Die Klasse AM erlaubt das Führen von zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
Die Schlüsselzahl B196 erweitert die Klasse B um das Recht, Leichtkrafträder der Klasse A1 (Motorräder bis 125 ccm) zu fahren, ohne eine separate Prüfung für die Klasse A1 abzulegen. Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 25 Jahren, mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B und die Teilnahme an einer speziellen Schulung (4 Unterrichtseinheiten Theorie und mindestens 5 Unterrichtseinheiten Praxis von je 90 Minuten).
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