Jung geblieben, modern und dennoch mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Führerscheinausbildung - das erwartet dich hier.
Viele Fahrschüler wurden von mir während ihrer Führerscheinausbildung betreut sowie zur Prüfung vorbereitet.
Wenn auch genau das dein Ziel ist, schau dich hier einfach mal um. Sicherlich gibt es auch den ein oder anderen von deinen Freunden und Bekannten, mit denen ich gemeinsam erfolgreich den Weg zur mobilen Freiheit "gefahren" bin.
Gerne bin ich auch persönlich für Dich da. In den Fahrschulräumen hast du die Möglichkeit jederzeit während den Öffnungszeiten vorbei zu schauen, dich zu informieren und wenn du möchtest, auch mal völlig unverbindlich an einem Unterricht teil zu nehmen.
Stema Anhänger 2,7 to zG
BE:
Kombinationen aus Kfz der Klasse B mit Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg und einer zG der Kombination von mehr als 4250 kg.
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre begleitendes Fahren
Vorbesitz erforderlich: B
B96:
Kombinationen aus Kfz der Klasse B mit Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg und einer zG der Kombination von mehr als 3500 kg bis 4250 kg.
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim begleitenden Fahren
Vorbesitz erforderlich: B
In den Zweiradklassen A, A2 und A1 begleite ich dich mit meinem Motorrad.
- Bike to Bike -
Das bedeutet, bei den Grundfahraufgaben kannst du dir auf Wunsch die Übungen vor Ort anschauen.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass wir gemeinsam im Soziusbetrieb die Übungen fahren und du somit die Angst vor einem Sturz verlierst.
Übrigens, du kannst dir in den leichten und schnellen sowie in den schwierigen und langsamen Kurven die notwendigen Fahrlinien anschauen und einfach nachfahren, um so für die unterschiedlich gefahrenen Geschwindigkeiten die richtige Kurvenfahrtechnik und die damit verbundene Schräglage zu wählen.
Mit Hilfe der optionalen Videoaufzeichnung lässt sich das Ergebnis noch an der Strecke darstellen und bei Bedarf durch Wiederholungsübungen anschließend verbessern.
Kawasaki Z650 50kw/68PS
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter:
a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
c) 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
Vorbesitz: nicht erforderlich
Klasseneinschluss: AM, A1, A2
-Dein Vorteil-
Mach die
Klasse A
schon mit 21.
Wie das geht?
Wir informieren dich!
Kawasaki Z650 35kw/48PS
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Leistung: max. 35 kW
Verhältnis Leistung zur Leermasse: max. 0,2 kW/kg
Mindestalter:
18 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
Klasseneinschluss: AM, A1
Kawasaki Z125 11kw/15PS
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS).
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Verhältnis Leistung zu Leermasse: max. 0,1 kW/kg
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
- Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als
50 ccm und einer bauart-bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
- Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
- dreirädrige Kfz mit mehr als 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbestitz: nicht erforderlich
Klasseneinschluss: AM
Peugeot Jetforce C-Tech 50
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h:
- bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
- bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 ccm
Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
- Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 ccm Hubraum
dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:
- Hubraum bei Fremdzündungsmotor höchsten 50 ccm
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- bei Elektromotoren Nenndauerleistung max. 4 kW
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- Hubraum bei Fremdzündungsmotor höchsten 50 ccm
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- bei Elektromotoren Nenndauerleistung max. 4 kW
- Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
Klasseneinschluss: keine
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder,
max. 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit,
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Mindestalter: 15 Jahre
Kawasaki Z 125 11kw/15PS
Fahrerschulung B196
Berechtigt zum Führen von Krafträdern der Klasse A1
Mindestalter: 25 Jahre
Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B oder 3
Fahrerschulung mit mindestens 4 theoretischen und 5 praktischen Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
keine Prüfung
Gültigkeit nur in Deutschland
kein stufenweiser Aufstieg auf Klasse A2 oder A möglich
Das bedeutet Motorrad fahren ist jetzt auch mit dem Autoführerschein möglich!
Wenn du mindestens 25 Jahre alt bist und seit mindestens 5 Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse B oder 3 bist, kannst du seit dem 01.01.2020 auch leichte Motorräder mit einem Hubraum von 125 ccm und maximal 11kw/15 PS fahren.
Hierfür ist keine Prüfung notwendig!
Du musst hierzu 4 Theorie- und 5 Praxiseinheiten von jeweils 90 Minuten absolvieren.
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